Rechtsprechung
OLG Celle, 22.12.2004 - 16 W 155/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abschiebungsverfahren: Unverzügliche richterliche Entscheidung bei Festnahme eines Ausländers zum Zwecke der Abschiebung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG; § 13 Abs. 1 S. 1 FEVG; § 27 Abs. 1 FGG
Voraussetzungen für eine unverzügliche Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über eine nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Abschiebung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine unverzügliche Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über eine nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Abschiebung
- Judicialis
GG Art 104 Abs. 2 Satz 2; ; FEVG § 11; ; FEVG § 13 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverzüglichkeit der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über eine nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Haftanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 25.06.2003 - 43 XIV 173/04
- AG Hannover, 25.06.2003 - 44 XIV 326/03
- LG Hannover, 18.06.2004 - 10 T 20/04
- OLG Celle, 22.12.2004 - 16 W 155/04
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus OLG Celle, 22.12.2004 - 16 W 155/04
Dass dies geschehen kann, haben die Amtsgerichte jedenfalls außerhalb der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) durch geeignete Maßnahmen, etwa durch die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes (§ 22 c GVG; BVerfGE 105, 239), sicherzustellen.
- OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 20 W 391/06
Unterbindungsgewahrsam: Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Betroffenen, …
Dies hatte zur Folge, dass jede spätere Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Fortdauer der Ingewahrsamnahme bis zur richterlichen Entscheidung als rechtswidrig anzusehen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.12.2004, 16 W 155/04 Jurisdok. = InfAuslR 2005, 111 ff).Abs. 15; OLG Celle, Beschluss vom 22.12.2004, 16 W 155/04, Jurisdok.
Das OLG Celle hat in der oben angeführten Entscheidung (Beschluss vom 22.12.2004, 16 W 155/04) sogar die Freiheitsentziehung im Zeitpunkt der Festnahme bis zur richterlichen Entscheidung als rechtswidrig eingestuft.
- OLG Braunschweig, 09.03.2011 - 6 W 1/11
Örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde für eine Aufenthaltsgestattung bei …
Jedenfalls für diese Zeit haben die Amtsgerichte durch geeignete Maßnahmen, etwa durch die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes, sicher zu stellen, dass ein aufgrund einer einstweiligen Anordnung Festgenommener noch beim Amtsgericht vorgeführt werden kann ( § 22c GVG ; BVerfGE 105, 239 [BVerfG 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00] ; OLG Celle, Beschl. v. 22.12.2004 - 16 W 155/04 - zit. nach [...]).Das Landgericht kann sich für seine Auffassung auch nicht auf den Fall des Oberlandesgerichts Celle, Beschl. v. 22.12.2004 - 16 W 155/04 - stützten, denn dort ist nur ausgeführt worden, dass bei einer Festnahme des Betroffenen bis 14.00 Uhr dieser dem Haftrichter an demselben Tage vorzuführen ist, indes ist diese Entscheidung nicht so zu verstehen, dass es bei einer Festnahme nach 14.00 Uhr immer ausreicht, dass die Vorführung erst am nächsten Tag erfolgt.
- OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 20 W 108/05
Abschiebehaft: Rechtmäßigkeit der Festnahme eines Ausländers ohne richterliche …
Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass es eine auf Bundesrecht beruhende ausländerrechtliche Ermächtigungsgrundlage dafür, einen Ausländer festzunehmen und bis zur Anordnung der Abschiebungshaft festzuhalten, also in Verwaltungsgewahrsam zu nehmen, nicht gibt (vgl. dazu OLG Köln Beschluss vom 29. Juni 2005 in der Sache 16 Wx 76/05 dok. bei Melchior = FGPrax 2005, 275 und Beschluss vom 1. Oktober 2004 in der Sache 16 Wx 195/04 dok. bei Melchior = NJW 2005, 3361; OLG Celle Beschluss vom 20. Januar 2005 in der Sache 16 W 182/04 = InfAuslR 2005, 149 und vom 22. Dezember 2004 in der Sache 16 W 155/04 = InfAuslR 2005, 111; OLG Oldenburg Beschluss vom 3. Mai 2004 in der Sache 13 W 18/04 dok. - OLG Celle, 08.10.2008 - 22 W 44/08
Pflicht eines Richters zur Inkaufnahme einer Anreise von einer Stunde im Rahmen …
Höchst vorsorglich weist der Senat indessen darauf hin, dass die angefochtenen Entscheidungen kaum werden Bestand haben können, soweit hierin - mit überdies teilweise fragwürdigen Erwägungen - die nunmehr ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Notwendigkeit des richterlichen Bereitschaftsdienstes (vgl. nur Beschlüsse vom 15.5.2002 [2 BvR 2292/00], 4.2.2005 [2 BvR 308/04] und 13.12.05 [2 BvR 447/05] in Frage gestellt wird (vgl. auch OLG Celle vom 22.12.2004 [16 W 155/04]).